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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.     GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Aureum Treuhand & Interim Management GmbH (nachfolgend AUREUM genannt) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen AUREUM und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

AGB von Kunden sind nur insoweit anwendbar, als AUREUM diesen ausdrücklich schriftlich in genereller Weise oder für einen Einzelfall zugestimmt hat.

2.     UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die spezifischen Voraussetzungen und die Abwicklung der zu erbringenden Leistungen werden schriftlich festgelegt.

Die von AUREUM in Erfüllung des Vertrags dem Kunden ausgehändigten Berichte, Dokumente, Unterlagen, Daten und Informationen sind erst mit der rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Diese dürfen Dritten einschliesslich Behörden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von AUREUM zugänglich gemacht werden.

3.     SORGFALT

AUREUM erfüllt den Vertrag sorgfältig und fachkundig im Rahmen der vom Kunden erteilten Vorgaben und mitgeteilten Informationen sowie auf der Grundlage der eigenen Erfahrung.

Die Weisungen des Kunden haben in schriftlicher Form zu erfolgen und so rechtzeitig, dass sie während der üblichen Arbeitszeit von AUREUM ausgeführt werden können.

AUREUM darf auch aufgrund von Weisungen handeln, welche nicht in der obgenannten Form erfolgen, und ist in diesem Fall berechtigt, nachträglich beim Kunden eine schriftliche Bestätigung einzuholen.

AUREUM darf in dringenden Fällen auch ohne besondere Weisung des Kunden handeln und hat sich dabei am vermutlichen Kundeninteresse zu orientieren. In einem solchen Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren.

Der Kunde hat Beanstandungen innert eines Monat nach Möglichkeit der Kenntnisnahme eines Mangels, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablieferung der Leistung bzw. Beendigung des Vertrags schriftlich geltend zu machen.

Bei sorgfaltswidriger oder mangelhafter Vertragserfüllung ist AUREUM jederzeit berechtigt, eine einwandfreie Leistung nachzuholen.

4.     DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS

AUREUM ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrags oder einzelner Teile davon nach freiem Ermessen Tochtergesellschaften einzusetzen.

AUREUM ist berechtigt, die gesamte oder einen Teil der Durchführung des Vertrags an (externe) Dritte (Service Provider) zu übertragen. In diesem Fall haftet AUREUM nur für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Dritten. In der Regel wird AUREUM den Kunden vorab konsultieren.

5.     MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass während der ganzen Vertragsdauer alle für die Erfüllung des Vertrags notwendigen Unterlagen AUREUM rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Tatsachen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrags von Bedeutung sind und zwar auch ohne besondere Aufforderung.

Der Kunde stellt sicher, dass AUREUM während der ganzen Vertragsdauer die erforderlichen, kompetenten und entscheidungs- befugten Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

AUREUM wird den Kunden über Umstände und Vorgänge aufklären, von denen sie Kenntnis erhält und welche eine vertragsmässige Erfüllung ihrer Leistungspflicht in Frage stellen oder welche nach ihrer Einschätzung zu offensichtlich unzweckmässigen Ergebnissen führen.

6.     GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND DATENSCHUTZ

AUREUM ist verpflichtet, vertrauliche Informationen über den Kunden und seine Geschäftsbeziehungen nicht an Dritte weiterzugeben, soweit die sachgemässe und weisungskonforme Vertragsabwicklung eine Offenlegung nicht verlangen. Der Kunde kann AUREUM von dieser Geheimhaltungspflicht entbinden.

Für die Bearbeitung von Personendaten sowie die Weitergabe von Personendaten an externe Dritte gelten die Allgemeine Datenschutzerklärung von AUREUM, die Online-Datenschutzerklärung von AUREUM sowie allfällige spezifische Bestimmungen in den Verträgen mit dem Kunden.

7.     IMMATERIALGÜTERRECHTE

AUREUM darf Know-how, welches im Rahmen der Vertragserfüllung für den Kunden entwickelt wurde, weiterverwenden, ebenso wie Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei AUREUM.

Der Kunde darf berufliche Äusserungen der AUREUM nicht zu Werbezwecken verwenden. Dasselbe gilt für den Hinweis, ein Kunde der AUREUM zu sein.

8.     HONORAR

AUREUM berechnet das Honorar für ihre Dienstleistungen nach Zeitaufwand, sofern mit dem Kunden keine anderslautende Vereinbarung in der AUREUM Offerte getroffen wurde. Die anwendbaren Stundensätze werden für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt. Für die Errichtung und Verwaltung von Strukturen sowie Verwaltungsratsmandate können Pauschalpreise vereinbart werden. Barauslagen und allfällige Mehrwertsteuern oder Quellensteuern werden separat in Rechnung gestellt.

AUREUM kann angemessene Vorschüsse verlangen.

AUREUM stellt periodisch Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% belastet, zuzüglich Mahnungs- und Bearbeitungskosten und AUREUM ist berechtigt, Dienstleistungen, Arbeitsergebnisse und Dokumente zurückzuhalten.

9.     HAFTUNG

Die folgende Haftungsregelung gilt soweit keine abweichende schriftliche Regelung zwischen AUREUM und dem Kunden getroffen worden ist:

 

 

  • Für vertragliche oder ausservertragliche Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen AUREUM und dem Kunden entstehen, übernimmt AUREUM eine Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit.
  • AUREUM schliesst eine Haftung für mittelbare Schäden (wie entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter) aus.
  • AUREUM schliesst eine Haftung für die Tätigkeit Dritter aus, welche bei der Vertragserfüllung eingesetzt werden (Ziff. 4), sondern haftet nur für grobe Fahrlässigkeit bei deren Auswahl, Instruktion und Überwachung.
  • Wenn AUREUM aufgrund von Weisungen des Kunden handelt, ist eine Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

Der Kunde muss Schadenersatzansprüche gegenüber AUREUM spätestens innert eines Jahres nach deren Entstehung schriftlich geltend machen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch gegenüber AUREUM Mitarbeitenden, den Tochtergesellschaften sowie durch AUREUM beigezogenen (externen) Dritten (vgl. Ziff. 4).

10.  BEENDIGUNG

Wenn keine andere Regelung vereinbart worden ist, kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die während der Vertragsdauer entstandenen Honorarforderungen und Auslagen bleiben geschuldet. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum Ersatz des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet. Als Schaden gelten auch allfällige Forderungen von Tochtergesellschaften bzw. (externen) Dritten (vgl. Ziff. 4) gegenüber AUREUM im Zusammenhang mit dem gekündigten Vertrag.

Wenn die Beendigung des Vertrags mit AUREUM dazu führt, dass Strukturen/Mandate des Kunden an neue Service Provider übertragen werden, trägt der Kunde die Kosten dieser Übertragung.

Handelt es sich beim Kunden um eine natürliche Person, erlischt der Vertrag im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Kunde in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, endet der Vertrag erst nach Kündigung durch die zuständigen Behörden.

11.  AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON UNTERLAGEN UND DATEIEN

AUREUM bewahrt die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrags ihr übergebenen und von ihr selbst erstellten wesentlichen Dokumente sowie die diesbezügliche Korrespondenz gemäss den anwendbaren Aufbewahrungspflichten nach schweizerischem Recht auf.

AUREUM hat auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die sie von diesem oder von Dritten für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für die Korrespondenz zwischen den Parteien und für die Dokumente, die der Kunde bereits im Original besitzt. AUREUM kann von Unterlagen, welche an den Kunden zurückgegeben werden, auf Kosten des Kunden Abschriften oder Fotokopien erstellen und einbehalten.

Wünscht der Kunde die Herausgabe von elektronischen Dateien, welche AUREUM im Rahmen des Vertrags erstellt hat, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

12.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit AUREUM sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

AUREUM behält sich jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

Korrespondenz erfolgt an die vom Kunden angegebenen Adressen / E-Mail. Adressänderungen sind AUREUM sobald als möglich mitzuteilen.

Mit der Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse und/oder Verwendung von irgendwelchen anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen stimmt der Kunde der Kommunikation mit AUREUM per E-Mail oder solchen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen zu und er trägt sämtliche damit verbundene Risiken, wie das unrechtmässige Eindringen oder Schädigungen durch Viren oder unberechtigte Dritte. Der Kunde verpflichtet sich, einen angemessenen Schutz vor unberechtigtem Zugriff und vor Viren zu installieren sowie AUREUM sofort über den Eintritt von Risiken zu informieren, wie den nicht autorisierten Zugriff auf E-Mail-Konten oder andere elektronische Medien oder Einrichtungen. AUREUM lehnt jede Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln sowie Kollaborationsplattformen ab. Der Kunde verpflichtet sich, AUREUM und ihre Gruppengesellschaften, Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Geschäftsführung und Mitarbeitende von jeglicher Haftung für eingetretenen und zukünftigen Schaden, welcher durch den Gebrauch von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen entsteht, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

Verträge zwischen AUREUM und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht.

AUREUM und der Kunde werden Streitfälle möglichst durch gütliche Einigung erledigen und sie verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. GERICHTSSTAND für alle Geschäftsbeziehungen zwischen AUREUM und ihren Kunden ist OLTEN-GÖSGEN. AUREUM behält sich jedoch vor, Kunden am zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

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